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Betriebliche Suchtprävention

Betriebliche Suchtprävention hat neben den sozialen Aspekten eine nicht unbedeutene wirtschaftliche Grösse bezüglich des Gewinnverlustes eines Unternehmens durch alkoholbedingte Probleme am Arbeitsplatz.

Schätzungen zur Folge sind ca. 5-8% aller Arbeitnehmer alkoholkrank und 2% medikamentenabhängig. Bei jeder 6. Kündigung spielt Alkohol eine bedeutene Rolle.

In den Organisationen und Unternehmen tritt eine verstärkte Wahrnehmung dieses Problems, durch Enttabuisierung der Thematik, ein. Vor diesem Hintergrund wurde am 28.02.2005 die Interessengemeinschaft "Betriebliche Suchtprävention" gegründet. Somit ist ein Informationsaustausch gewährleist. Regelmäßige thematische Zusammenkünfte und Weiterbildungen werden diesbezüglich organisiert.

Betriebliche Suchtprävention wird für "Normalkonsumenten", "alkoholgefährdete Mitarbeiter", sowie für "erkrankte Mitarbeiter" gleichermaßen angeboten. Es wird Hilfe zur Erarbeitung eines betrieblichen Regelwerks zum Umgang mit Suchtmitteln und deren Konsumenten im Betrieb angeboten.

Ihr Nutzen:

- "Halten" guter und qualifizierter Mitarbeiter im Unternehmen
- Kostenreduzierung im Vergleich zur Nicht-Intervention bzw. Nichtbehandlung des      Mitarbeiters
- Zunahme von Konfliktfähigkeit und Sicherheit als Führungskraft
- Erweiterung der Führungskompetenzen
- Schaffung von Vertrauensverhältnissen
- Neudefinition von bestehenden Verhältnissen

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